Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der CompuQuart Reinigungsservice (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Reinigungsdienstleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
Der Auftrag gilt als angenommen, wenn der Auftragnehmer diesen schriftlich bestätigt oder mit der Ausführung beginnt.
Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Vertrag.
Änderungen und Ergänzungen der vereinbarten Leistungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem Stand der Technik und den allgemein anerkannten Regeln der Reinigungsbranche.
§ 4 Ausführung der Arbeiten
Der Auftragnehmer führt die Arbeiten fachgerecht und mit qualifiziertem Personal aus.
Der Auftraggeber stellt die zu reinigenden Räume und Flächen in einem ordnungsgemäßen Zustand zur Verfügung und sorgt für die notwendigen Zugangsmoeglichkeiten.
Bei vereinbarten Terminen ist der Auftragnehmer zur rechtzeitigen Leistungserbringung verpflichtet. Verzögerungen durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Umstände berechtigen zur angemessenen Verlängerung der Ausführungsfristen.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.
§ 6 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur bis zur Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
Eine Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer verfügt über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung.
§ 7 Gewährleistung
Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen.
Bei berechtigten Mängelrügen wird der Auftragnehmer die Mängel auf seine Kosten beseitigen.
Werden Mängel nicht fristgerecht gerügt, gilt die Leistung als abgenommen.
§ 8 Geheimhaltung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle Angelegenheiten des Auftraggebers, die ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
Diese Verpflichtung gilt auch für alle Mitarbeiter und Subunternehmer des Auftragnehmers.
§ 9 Datenschutz
Der Auftragnehmer beachtet die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der Vertragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
§ 10 Kündigung
Verträge über regelmäßige Reinigungsleistungen können von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Kündigungen bedürfen der Schriftform.
§ 11 Höhere Gewalt
Höhere Gewalt befreit beide Vertragsparteien für die Dauer der Behinderung und im Umfang ihrer Auswirkungen von ihren Leistungsverpflichtungen.
Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, behördliche Verfügungen und Arbeitskämpfe.
§ 12 Umweltschutz
Der Auftragnehmer verwendet umweltfreundliche Reinigungsverfahren und -mittel, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.
Sonderabfälle werden ordnungsgemäß entsorgt.
§ 13 Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen. Er haftet für deren Leistungen wie für eigene.
Die eingesetzten Subunternehmer müssen über die erforderlichen Qualifikationen und Versicherungen verfügen.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.
§ 15 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers zuständig.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 16 Kontaktdaten
CompuQuart Reinigungsservice
Friedrichstraße 123
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: +493054345629
E-Mail: [email protected]
Website: www.compuquart.com
Stand: Juni 2025